Gefängnis Ehrenamtliche werden genau überprüft, türkische Geistliche nicht
Keine Überprüfung als Gefängnis-Seelsorger: Genießen Imame ein Sonderrecht?
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Marijan Murat. dpa

Rheinland-Pfalz. Dass das Land Ditib-Imame, die als muslimische Seelsorger in Gefängnissen arbeiten, nicht überprüft, sorgt für politischen Zündstoff. Nun wurde bekannt: Das Mainzer Justizministerium geht mit den türkischen Geistlichen exklusiv so um – ehrenamtliche Vollzugshelfer im Land werden genaustens überprüft.

Lesezeit 1 Minute
In einer Broschüre des Justizministeriums wird aufgelistet, wer als Ehrenamtlicher in Gefängnissen arbeiten darf und welche Voraussetzungen gelten. Die Vollzugshelfer müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Zuerst stellen sie einen Antrag, dann folgt ein persönliches Vorstellungsgespräch, ehe eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt wird.

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