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Rheinland-Pfalz
In einer Broschüre des Justizministeriums wird aufgelistet, wer als Ehrenamtlicher in Gefängnissen arbeiten darf und welche Voraussetzungen gelten. Die Vollzugshelfer müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Zuerst stellen sie einen Antrag, dann folgt ein persönliches Vorstellungsgespräch, ehe eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt wird. Auswahl, Überprüfung und Zulassung der Ehrenamtlichen erfolgen durch ...
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