Da der Bedarf in manchen Fächern nicht durch Absolventen eines Lehramtsstudiums gedeckt werden kann, gibt es auch in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, als Quer- oder Seiteneinsteiger in den Schuldienst zu gelangen. Bei beiden Varianten ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (etwa Diplom oder Master) in einem Bedarfsfach Voraussetzung, zudem müssen in einem weiteren schulrelevanten Fach Kenntnisse nachgewiesen werden, zum Beispiel durch ein Vordiplom oder einen Bachelorabschluss. Sowohl Quer- als auch Seiteneinsteiger durchlaufen eine Ausbildung.
Quereinsteiger absolvieren ein verlängertes Referendariat (24 statt 18 Monate) und sind Beamte auf Widerruf. Nach erfolgreichem Ablegen des Zweiten Staatsexamens haben sie eine vollwertige Lehrbefähigung und können auch verbeamtet werden. Sie erhalten die normalen Bezüge eines Referendars (1365 Euro brutto im Monat).
Seiteneinsteiger durchlaufen eine ebenfalls 24-monatige pädagogische Ausbildung, haben aber von Anfang an mehr Unterricht als Quereinsteiger. Daher ist auch die Vergütung höher: Seiteneinsteiger werden in der Regel nach TVL E12 (3458 Euro brutto im Monat) eingruppiert, aber nicht verbeamtet. Doch die Chancen auf einen gelingenden Quer- oder Seiteneinstieg sind gering. Im Schuljahr 2018/2019 gab es acht Bewerbungen für den Seiteneinstieg an allgemeinbildenden Schulen, davon wurden zwei Kandidaten genommen.
Bei den berufsbildenden Schulen gab es 31 Bewerbungen, davon wurden sechs Kandidaten genommen, teilt das Bildungsministerium auf Anfrage mit. 13 Quereinsteiger (21 Bewerbungen) begannen den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Förderschulen, 49 Quereinsteiger den für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (123 Bewerbungen). hoh