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Rheinland-Pfalz
Kein Recht auf Massenunterhaltung: Bei Prozessen müssen Kameras draußen bleiben
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Der Koblenzer OLG-Präsident Hans-Josef Graefen verweist darauf, dass in einem Rechtsstaat die Prozesse zur Kontrolle der Rechtsprechung in der Regel öffentlich sein müssen. Aber aus dieser Kontrollfunktion lässt sich, wie es Bremens OLG-Präsidentin Karen Buse sagt, kein Recht auf Massenunterhaltung ableiten.
Mit dem Prozessauftakt um die Mordserie ...