Kein Recht auf Massenunterhaltung: Bei Prozessen müssen Kameras draußen bleiben
Rheinland-Pfalz
Kein Recht auf Massenunterhaltung: Bei Prozessen müssen Kameras draußen bleiben
Akten liegen auf dem Tisch eines Gerichtssaals. dpa
Rheinland-Pfalz - Im Mordprozess gegen den südafrikanischen Sprinterstar Oscar Pistorius sind Kameras und Mikrofone eingeschaltet. Sie waren es auch beim Prozess gegen den norwegischen Massenattentäter Anders Behring Breivik. Dies ist in Deutschland noch undenkbar: Die Präsidenten der Oberlandesgerichte (OLG), Kammergerichte und des Bundesgerichtshofs haben es bei ihrer Konferenz in Bremen abgelehnt, Prozesse per Fernsehen oder Video zu übertragen.
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Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Der Koblenzer OLG-Präsident Hans-Josef Graefen verweist darauf, dass in einem Rechtsstaat die Prozesse zur Kontrolle der Rechtsprechung in der Regel öffentlich sein müssen. Aber aus dieser Kontrollfunktion lässt sich, wie es Bremens OLG-Präsidentin Karen Buse sagt, kein Recht auf Massenunterhaltung ableiten.