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Rheinland-Pfalz
Jurist widerspricht Lewentz im U-Ausschuss zur Flut: Land kann bei Starkregen automatisch zuständig sein
Es gebe keine rechtliche Grundlage, dass das Land – und damit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD – nur auf Bitte, etwa der Kreise, die Leitung übernehmen könne, sagte der Staatsrechtler im Flut-Untersuchungsausschuss. Das Land könne nach dem Gesetz – es geht konkret um das Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG – vielmehr ...