Ist Immunität Politprivileg oder Plage? Der Fall Ahnemüller lenkt den Blick auf eine alte rechtliche Regelung
Von Ursula Samary
Die Immunität des inzwischen fraktions- und parteilosen Landtagsabgeordneten Jens Ahnemüller wurde aufgehoben. Die Trierer Staatsanwaltschaft prüft, ob er gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat. Deshalb beschlagnahmte sie sein Handy. Er bestreitet die Vorwürfe.Foto: Sascha Ditscher
Der Fall des fraktionslosen Landtagsabgeordneten und Ex-AfD-Mitglieds Jens Ahnemüller (Konz) lenkt auch den Blick auf die Immunität. Handelt es sich dabei um ein längst überkommenes Relikt aus vordemokratischer Zeit, das früher Abgeordnete und Parlament vor der Willkür von Herrschenden schützen sollte? Dies hat sich der Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes im Mainzer Landtag, Paul J. Glauben, schon gefragt, als es nicht um einen eher einsamen Mann im Landtag, sondern die spektakuläre Affäre des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff ging. Aber die Frage ist bis heute aktuell.
Lesezeit: 4 Minuten
Die „Extrawurst“ von Immunität schmeckt weder Politikern noch Staatsanwälten in der Praxis. Denn: Wird die Immunität aufgehoben, werden Delikte schnell öffentlich bekannt. Und: Wegen der komplizierten Regeln darf die Staatsanwaltschaft tagelang keine Beweise sichern, die be- und entlasten, aber auch schnell weg sein können.
Gegen den weithin nur wegen seines Clinchs ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.