Verfassungsgerichtshof muss entscheiden - Anwalt will nach Erfolg im Saarland auch rheinland-pfälzische Praxis erschüttern
Ist Blitzerbußgeld rechtswidrig? Verfassungsgerichtshof muss entscheiden
Mobile Blitzgeräte im Land: Sie bleiben in Betrieb, auch wenn ein Streit um ihre nachweisliche Fehlerfreiheit in Karlsruhe landen wird. Archivfoto: Döring
Markus Döring

Rheinland-Pfalz. Die Radaranlagen, die Autofahrer vom Rasen abhalten sollen, sind für das Land auch finanziell lohnend: Sie brachten der Staatskasse 2018 immerhin rund 73 Millionen Euro an Verwarnungs- und Bußgeld ein – aus insgesamt 1.892.333 Verfahren. Aber sind die Bescheide tatsächlich auch rechtens? Amts- und Oberlandesgerichte, die massenhaft eingeschaltet werden, gehen davon aus. Zu Recht, oder machen sie es sich zu einfach? Dies muss jetzt der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz klären.

Lesezeit 4 Minuten
Die Anwälte Monika Zimmer-Gratz und Alexander Gratz, die im Saarland mit einem Coup einen Blitzergerätetyp lahmlegten, sind jetzt auch vor den VGH in Koblenz gezogen. Im Visier diesmal: die mobilen Blitzer. Zehn von ihnen sind im Land unterwegs und an Gefahrenstellen im Einsatz.

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