Dehoga-Präsident Gereon Haumann kann aufatmen: Seine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029 ist rechtmäßig.Foto: Jens Weber
Minutensache war die Verkündung des Urteils in Sachen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Rheinland-Pfalz und seines Präsidenten Gereon Haumann. 20 Mitglieder hatten dagegen geklagt, dass dessen Präsidentschaft von der Delegiertenversammlung im August 2018 frühzeitig um weitere acht Jahre für den Zeitraum 2021 bis 2029 verlängert worden war. Vor dem Landgericht Bad Kreuznach ernteten die Kläger nun eine krachende Niederlage.
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Richterin Susanne Tetscher-Kolb wies für die Zivilkammer die Klage ab, die sich bereits in der mündlichen Verhandlung im Oktober abgezeichnet hatte. Der Streitwert wird auf 200.000 Euro beziffert, die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Die waren am Donnerstag allein durch Jörg Germandi vom Food-Hotel Neuwied vertreten. Haumanns Hauptwidersacher Matthias ...
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