Geringe Gefahr für die Vögel: Windrad darf sich auch während des Kranichzugs drehen
Koblenz
Geringe Gefahr für die Vögel: Windrad darf sich auch während des Kranichzugs drehen
Kraniche ziehen an einem Windrad vorbei (Archivbild) dpa
Koblenz. Ein Windrad im Kreis Cochem-Zell darf sich auch während des Kranichzugs im Frühjahr und Herbst drehen. Die Zugvögel würden dadurch nicht erheblich gefährdet, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag.
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Der Kreis Cochem-Zell hatte der Betreiberin des Windrads auferlegt, dieses während des Überflugs von Kranichen bei bestimmtem Wetter abzuschalten. Die Betreiberin klagte dagegen vergeblich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. In der zweiten Instanz gab das OVG der Betreiberin nun jedoch recht.