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Koblenz
Gericht: Spaziergänger dürfen freilaufende Hunde abwehren
Dieser Beschluss sei nicht nur auf Rheinland-Pfalz bezogen, sondern gelte immer, wenn eine Gefahrenabwehrverordnung in Kraft sei, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) am Mittwoch. Das OLG bestätigte mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 U 599/18) ein Urteil des Landgerichts Mainz.
Geklagt hatte ein Jogger, der mit seiner angeleinten ...