Spaziergänger dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge effektive Abwehrmaßnahmen ergreifen, wenn sich ihnen ein fremder, nicht angeleinter Hund ohne Kontrolle seines Halters nähert.
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Dieser Beschluss sei nicht nur auf Rheinland-Pfalz bezogen, sondern gelte immer, wenn eine Gefahrenabwehrverordnung in Kraft sei, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) am Mittwoch. Das OLG bestätigte mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az.