Beschluss kann richtungsweisend für Städte und Landkreise sein - "Offensichtlich rechtswidrig": Gericht kippt Ausgangssperre in Mainz – Beschluss kann richtungsweisend für Städte und Landkreise sein
Beschluss kann richtungsweisend für Städte und Landkreise sein - "Offensichtlich rechtswidrig"
Gericht kippt Ausgangssperre in Mainz – Beschluss kann richtungsweisend für Städte und Landkreise sein
Stühle im Außenbereich eines Restaurants sind auf dem Liebfrauenplatz vor dem Mainzer Dom gestapelt. dpa
Rheinland-Pfalz. Das Verwaltungsgericht Mainz kippt die Ausgangssperre in der Landeshauptstadt. Der Beschluss könnte auch für andere Städte und Landkreise richtungsweisend sein. Denn: Die Richter sehen die Gründe für die „offensichtlich rechtswidrige“ Ausgangssperre in der 18. Corona-Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Obwohl der Beschluss formal nur den Antragsteller selbst – in dem Fall einen Mainzer Einwohner – vom Ausgehverbot zwischen 21 und 5 Uhr befreit, setzen sowohl Mainz als auch die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms die Ausgangssperre aus. Ähnliche Gerichtsentscheide gegen die Ausgangssperren gibt es auch in NRW und Hessen.
Mainz prüft nun die Begründung des Verwaltungsgerichts und will dann entscheiden, ob Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt wird. Die Corona-Verordnung des Landes schreibt ab einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.