Plus
Rheinland-Pfalz

Gericht kippt Ausgangssperre in Mainz – Beschluss kann richtungsweisend für Städte und Landkreise sein

Das Verwaltungsgericht Mainz kippt die Ausgangssperre in der Landeshauptstadt. Der Beschluss könnte auch für andere Städte und Landkreise richtungsweisend sein. Denn: Die Richter sehen die Gründe für die „offensichtlich rechtswidrige“ Ausgangssperre in der 18. Corona-Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Obwohl der Beschluss formal nur den Antragsteller selbst – in dem Fall einen Mainzer Einwohner – vom Ausgehverbot zwischen 21 und 5 Uhr befreit, setzen sowohl Mainz als auch die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms die Ausgangssperre aus. Ähnliche Gerichtsentscheide gegen die Ausgangssperren gibt es auch in NRW und Hessen.

Von Carsten Zillmann
Lesezeit: 2 Minuten
+ 1823 weitere Artikel zum Thema
Mainz prüft nun die Begründung des Verwaltungsgerichts und will dann entscheiden, ob Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt wird. Die Corona-Verordnung des Landes schreibt ab einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner die Ausgangssperre vor – das hatte Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) so umgesetzt. Aus dem 19-seitigen Schriftsatz ...