Gericht kippt Ausgangssperre in Mainz – Beschluss kann richtungsweisend für Städte und Landkreise sein
Von Carsten Zillmann
Stühle im Außenbereich eines Restaurants sind auf dem Liebfrauenplatz vor dem Mainzer Dom gestapelt.Foto: dpa
Das Verwaltungsgericht Mainz kippt die Ausgangssperre in der Landeshauptstadt. Der Beschluss könnte auch für andere Städte und Landkreise richtungsweisend sein. Denn: Die Richter sehen die Gründe für die „offensichtlich rechtswidrige“ Ausgangssperre in der 18. Corona-Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Obwohl der Beschluss formal nur den Antragsteller selbst – in dem Fall einen Mainzer Einwohner – vom Ausgehverbot zwischen 21 und 5 Uhr befreit, setzen sowohl Mainz als auch die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms die Ausgangssperre aus. Ähnliche Gerichtsentscheide gegen die Ausgangssperren gibt es auch in NRW und Hessen.
Lesezeit: 2 Minuten
Mainz prüft nun die Begründung des Verwaltungsgerichts und will dann entscheiden, ob Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt wird. Die Corona-Verordnung des Landes schreibt ab einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner die Ausgangssperre vor – das hatte Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) so umgesetzt. Aus dem 19-seitigen Schriftsatz ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.