Beschluss kann richtungsweisend für Städte und Landkreise sein - "Offensichtlich rechtswidrig"
Gericht kippt Ausgangssperre in Mainz – Beschluss kann richtungsweisend für Städte und Landkreise sein
Stühle im Außenbereich eines Restaurants sind auf dem Liebfrauenplatz vor dem Mainzer Dom gestapelt.
dpa

Rheinland-Pfalz. Das Verwaltungsgericht Mainz kippt die Ausgangssperre in der Landeshauptstadt. Der Beschluss könnte auch für andere Städte und Landkreise richtungsweisend sein. Denn: Die Richter sehen die Gründe für die „offensichtlich rechtswidrige“ Ausgangssperre in der 18. Corona-Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Obwohl der Beschluss formal nur den Antragsteller selbst – in dem Fall einen Mainzer Einwohner – vom Ausgehverbot zwischen 21 und 5 Uhr befreit, setzen sowohl Mainz als auch die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms die Ausgangssperre aus. Ähnliche Gerichtsentscheide gegen die Ausgangssperren gibt es auch in NRW und Hessen.

Lesezeit 2 Minuten
Mainz prüft nun die Begründung des Verwaltungsgerichts und will dann entscheiden, ob Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt wird. Die Corona-Verordnung des Landes schreibt ab einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.

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