Gericht gibt Falknern recht: Auflagen des Kreises "rechtlich fehlerhaft"
Cochem/Klotten
Gericht gibt Falknern recht: Auflagen des Kreises "rechtlich fehlerhaft"
Axel Schröder, Falkner an der Reichsburg Cochem, und sein Wüstenbussard Hermann müssen erst mal weder Netze noch Volieren fürchten. Das Verwaltungsgericht Koblenz setzte Sicherheitsauflagen des Kreises außer Kraft. David Ditzer
Cochem/Klotten - Die Falknereien an der Reichsburg Cochem und im Wild- und Freizeitpark Klotten müssen ihre Greifvögel vorerst nicht in Volieren halten und die Greifvogelflugschauen durch Netze sichern.
Lesezeit 1 Minute
Cochem/Klotten – Die Falknereien an der Reichsburg Cochem und im Wild- und Freizeitpark Klotten müssen ihre Greifvögel vorerst nicht in Volieren halten und die Greifvogelflugschauen durch Netze sichern. Entsprechende Auflagen seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell hat Verwaltungsgericht Koblenz „einstweilen außer Vollzug gesetzt“.