Rhein-Lahn - Urteil im Betäubungsskandal um einen Westerwälder Tanzlehrer: Der 50-Jährige hat drei seiner Tanzschülerinnen erst mit Alkohol abgefüllt, dann mit Chloroform betäubt, entkleidet und gestreichelt.
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Von unserem Redakteur Hartmut Wagner
Rhein-Lahn – Urteil im Betäubungsskandal um einen Westerwälder Tanzlehrer: Der 50-Jährige hat drei seiner Tanzschülerinnen erst mit Alkohol abgefüllt, dann mit Chloroform betäubt, entkleidet und gestreichelt. Die Frauen waren in Lebensgefahr – Chloroform ist ein hochgiftiges, heute verbotenes Narkosemittel.