Fluglärmkommission sieht sich durch EU-Gericht bestätigt
Luxemburg/Frankfurt - Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Staaten Grenzwerte für den Lärmpegel am Boden festlegen dürfen. Möglich sind auch Geldbußen gegen Fluggesellschaften, die diese Limits überschreiten.
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Luxemburg/Frankfurt – Der Vorsitzende der Frankfurter Fluglärmkommission, Thomas Jühe, sieht sich nach einem EU-Urteil in seiner Forderung nach Lärmobergrenzen bestätigt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass Staaten Grenzwerte für den Lärmpegel am Boden festlegen dürfen (Rechtssache C-120/10).