Flughafen Hahn: Anzeige gegen Lewentz erledigt
Er hatte im April Strafanzeige gegen Lewentz erstattet und wollte mit Blick auf das Gutachten des Rechnungshofs nicht akzeptieren, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz keinen Anfangsverdacht sah und nicht ermittelte. Die Generalstaatsanwaltschaft stützt aber deren Argumente.
Es gebe keine Hinweise auf einen Vermögensnachteil des Landes, denn die Verträge mit der Firma Shanghai Yiqian Trading Company (SYT) hätten keine Vorleistungspflichten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH oder des Landes vorgesehen. Damit war ein Vermögensnachteil ausgeschlossen. Auch die Honorare an die Berater sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft kein Fall fürs Strafrecht. Zudem habe Lewentz erklärt, dass ein mit den Beratern getroffener Vergleich den Vorstellungen der Regierung sehr entsprochen habe.
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