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Altenkirchen

Fall Fluterschen: Gutachter entlastet Jugendamt

Geräumig und auf den ersten Blick nicht unattraktiv: Das Haus, in dem der zu 14,5 Jahren Haft verurteilte Sexualstraftäter Detlef S. in Fluterschen lebte.
Geräumig und auf den ersten Blick nicht unattraktiv: Das Haus, in dem der zu 14,5 Jahren Haft verurteilte Sexualstraftäter Detlef S. in Fluterschen lebte. Foto: Jürgen Vohl

Im Missbrauchsfall von Fluterschen, der im vergangenen Jahr bundesweit durch die Medien ging und mit einer Verurteilung des Haupttäters Detlef S. vor dem Landgericht Koblenz endete, tritt das Jugendamt Altenkirchen aus dem Schatten dunkler Vorwürfe heraus. Als neutraler Gutachter kam Karlheinz Held, ehemaliger Familienrichter am Oberlandesgerichts Frankfurt, zu dem Schluss, dass sich das Jugendamt der Altenkirchener Kreisverwaltung keine Versäumnisse habe zuschulden kommen lassen.

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Altenkirchen - Im Missbrauchsfall von Fluterschen, der im vergangenen Jahr bundesweit durch die Medien ging und mit einer Verurteilung des Haupttäters Detlef S. vor dem Landgericht Koblenz endete, tritt das Jugendamt Altenkirchen aus dem Schatten dunkler Vorwürfe heraus. Als neutraler Gutachter kam Karlheinz Held, ehemaliger Familienrichter am Oberlandesgerichts Frankfurt, zu ...