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Rheinland-Pfalz

Erklärung zur Grundsteuer: Experten raten zum Einspruch gegen die Bescheide

Von Ursula Samary
Die Grundsteuererklärung muss bis zum 31. Januar abgegeben sein. Erst gut die Hälfte der Menschen, die in Rheinland-Pfalz Immobilien besitzen, haben das getan. Wer sich dieser Aufgabe schon gestellt hat, wartet auf den Bescheid, der laut Experten geprüft werden sollte, denn womöglich sind rechtliche Schritte sinnvoll. Foto: Andrey Popov/Adobe Stock
Die Grundsteuererklärung muss bis zum 31. Januar abgegeben sein. Erst gut die Hälfte der Menschen, die in Rheinland-Pfalz Immobilien besitzen, haben das getan. Wer sich dieser Aufgabe schon gestellt hat, wartet auf den Bescheid, der laut Experten geprüft werden sollte, denn womöglich sind rechtliche Schritte sinnvoll. Foto: Andrey Popov/Adobe Stock

Wer sich durch die Erklärung zur Grundsteuer bereits durchgekämpft hat, dem trudelt bald der Bescheid ins Haus oder der hat ihn gar schon bekommen. Der Inhalt ist für viele unverständlich – und womöglich rechtlich angreifbar.

Lesezeit: 4 Minuten
Grundsteuer. Sie ist für Millionen Deutsche das Reizwort des Jahres 2022. Es hat großes Potenzial, es auch 2023 zu bleiben. Während in Rheinland-Pfalz bisher 57 Prozent der Immobilienbesitzer die geforderte Erklärung abgegeben haben, kämpfen Zehntausende noch verzweifelt mit der elektronischen Abgabe der Daten per Elster. Und wenn jetzt Bescheide eindrudeln, ...