Abgeschoben wird aber nicht ins Bürgerkriegsland
Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Straffällige Syrer verlieren ihren Schutzstatus
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Berlin. Ein Flüchtling aus Hongkong hat in Deutschland Asyl erhalten. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa. dpa

Rheinland-Pfalz. Bei Straftaten können Flüchtlinge ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren. Dies erlebten jetzt vier von neun Syrern vor dem Verwaltungsgericht Trier, die gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt hatten. Zwei Klagen hatten bisher Erfolg. Über andere muss noch entschieden werden.

Lesezeit 1 Minute
Aberkannt wurde der Schutzstatus etwa einem Syrer, der wegen des Erschleichens von Leistungen, Drogendelikten, gewerbsmäßigen Diebstahls sowie gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 15 Monaten verurteilt wurde. Das Verwaltungsgericht geht von Wiederholungsgefahr aus.

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