100.000 Prozesse gegen Homosexuelle in der Bundesrepublik
Der mehr als 100 Jahre alte sogenannte Schwulenparagraf 175 wurde erst im Jahr 1994 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Bis dahin galt Homosexualität in Deutschland unter Umständen noch als strafbar. Die Nationalsozialisten hatten den Paragrafen, der noch aus der Kaiserzeit stammte, verschärft.
Die Bundesrepublik hatte die verschärfte Regelung zuerst übernommen. Zwar wurde die Bestrafung erwachsener Homosexueller wegen „Unzucht“ 1969 abgeschafft. Endgültig gestrichen wurde der Paragraf 175 aber erst 1994.
Geschätzt wird, dass auf seiner Basis in der Bundesrepublik rund 100.000 Prozesse geführt und 64.000 Menschen verurteilt wurden. Im Juni 2017 beschloss der Bundestag schließlich die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare – die Ehe für alle. Außerdem wurden homosexuelle Justizopfer per Gesetz offiziell rehabilitiert: Frühere Urteile wurden aufgehoben, und eine finanzielle Entschädigung von 3000 Euro pro Person sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis wurde beschlossen.