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Rheinland-Pfalz

Eindringliche Worte bei der Gedenkveranstaltung: Verfolgung Homosexueller war bitteres Unrecht

Der Landtag gedachte im Häftlingstrakt der Gedenkstätte KZ Osthofen den Opfern des Nationalsozialismus.  Foto: dpa
Der Landtag gedachte im Häftlingstrakt der Gedenkstätte KZ Osthofen den Opfern des Nationalsozialismus. Foto: dpa

Erstmals hat der Landtag die Verfolgung Homosexueller während der NS-Zeit – und auch nach 1945 – in den Mittelpunkt der zentralen rheinland-pfälzischen Gedenkveranstaltung für die Opfer der NS-Diktatur gestellt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) entschuldigte sich für die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller nach 1945. „Die fortgesetzte Kriminalisierung und strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer auch in Rheinland-Pfalz war bitteres Unrecht“, sagte Dreyer in der Gedenkstätte KZ Osthofen am Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz.

Lesezeit: 2 Minuten
Dreyer (SPD) beklagte, dass die Verfolgung homosexueller Männer mit dem Ende der NS-Diktatur noch nicht beendet gewesen sei. „1945 gab es keine Stunde null. Erlittenes Unrecht wurde weder anerkannt noch entschädigt.“ Stattdessen hätten in den 1950er-Jahren schwule Männer erneut vor denselben Richtern gestanden, die sie schon in der NS-Zeit zu ...
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Die Gedenkstätte KZ Osthofen

Das ehemalige Konzentrationslager Osthofen (Landkreis Alzey-Worms) und das frühere SS-Sonderlager/KZ Hinzert (Landkreis Trier-Saarburg) sind die staatlichen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Rheinland-Pfalz. Osthofen war mit Dachau das früheste Konzentrationslager. Es bestand von Frühjahr 1933 bis Sommer 1934.

„Auch wenn hier noch kein Mensch zu Tode gekommen ist – was in Osthofen begann, mündete im millionenfachen Leid und Mord im nationalsozialistischen Lagersystem“, sagte Landtagspräsident Hendrik Hering.

Der Landtag erinnert seit mehr als 20 Jahren am 27. Januar an die Opfer des Nationalsozialismus. Für die erste Sondersitzung 1998 war die Gedenkstätte Osthofen ausgewählt worden. Der Landtag gedenkt am Jahrestag der Befreiung von Auschwitz abwechselnd im Landtag in Mainz und an einer anderen Stätte der Opfer des Holocaust. Die Gedenkstätte gibt es seit 1996. Seit 2002 findet sich auf dem Gelände zudem das NS-Dokumentationszentrum Rheinland-Pfalz der Landeszentrale für politische Bildung.

100.000 Prozesse gegen Homosexuelle in der Bundesrepublik

Der mehr als 100 Jahre alte sogenannte Schwulenparagraf 175 wurde erst im Jahr 1994 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Bis dahin galt Homosexualität in Deutschland unter Umständen noch als strafbar. Die Nationalsozialisten hatten den Paragrafen, der noch aus der Kaiserzeit stammte, verschärft.

Die Bundesrepublik hatte die verschärfte Regelung zuerst übernommen. Zwar wurde die Bestrafung erwachsener Homosexueller wegen „Unzucht“ 1969 abgeschafft. Endgültig gestrichen wurde der Paragraf 175 aber erst 1994.

Geschätzt wird, dass auf seiner Basis in der Bundesrepublik rund 100.000 Prozesse geführt und 64.000 Menschen verurteilt wurden. Im Juni 2017 beschloss der Bundestag schließlich die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare – die Ehe für alle. Außerdem wurden homosexuelle Justizopfer per Gesetz offiziell rehabilitiert: Frühere Urteile wurden aufgehoben, und eine finanzielle Entschädigung von 3000 Euro pro Person sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis wurde beschlossen.

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