Ehemaliger Sicherungsverwahrter muss in Klinik bleiben
Koblenz/Diez
Ehemaliger Sicherungsverwahrter muss in Klinik bleiben
Sicherungsverwahrung dpa
Koblenz/Diez - Wegen schwerer Straftaten sitzt ein Häftling knapp zwölf Jahre in Sicherungsverwahrung. Im Oktober wird er entlassen und auf Antrag des Gefängnisses in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Zurecht, urteilt das Koblenzer OLG.
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Koblenz – Ein 66-jähriger Ex-Häftling des Gefängnisses Diez muss nach knapp zwölf Jahren Sicherungsverwahrung vorläufig in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wies eine Beschwerde des Mannes gegen einen Beschluss des Landgerichts Koblenz zurück (Az.