Koblenz/Diez
Ehemaliger Sicherungsverwahrter muss in Klinik bleiben
Sicherungsverwahrung
dpa

Koblenz/Diez - Wegen schwerer Straftaten sitzt ein Häftling knapp zwölf Jahre in Sicherungsverwahrung. Im Oktober wird er entlassen und auf Antrag des Gefängnisses in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Zurecht, urteilt das Koblenzer OLG.

Lesezeit 1 Minute
Koblenz – Ein 66-jähriger Ex-Häftling des Gefängnisses Diez muss nach knapp zwölf Jahren Sicherungsverwahrung vorläufig in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wies eine Beschwerde des Mannes gegen einen Beschluss des Landgerichts Koblenz zurück (Az.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten