Deutschland macht sich locker: Trotz Rekordinzidenzen fallen ab Sonntag bundesweit die meisten Corona-Auflagen

Trotz Rekordinzidenzen fallen ab Sonntag bundesweit die meisten Corona-Auflagen.
Trotz Rekordinzidenzen fallen ab Sonntag bundesweit die meisten Corona-Auflagen. Foto: Proxima Studio - stock.adobe.com

Nach mehr als zwei Jahren im Dauerkrisenmodus wird es ein spezieller Corona-Test für Millionen Menschen quer durch die Republik: Wie fühlt es sich an, auch ohne Maske und Impfnachweis zum Shoppen, in die Kneipe oder zum Sport gehen zu können?

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Inmitten noch hoher Ansteckungszahlen fallen ab diesem Sonntag fast bundesweit die meisten Alltagsauflagen weg. Schutz wird mehr zur Privatsache. So vereint Politik und Experten in die Eindämmung der Pandemie hineingingen, so umstritten ist nun die von der Bundesregierung durchgesetzte große Öffnung. Deutschland steht an einem Corona-Kipppunkt – geht das gut?

Dazu, was die Zäsur bedeuten soll, setzen die Ampelkoalitionäre jeweils eigene Akzente. Da ist die FDP, die hart auf größtmögliche Lockerungen besteht. „Zwei Jahre nach Beginn des ersten Lockdowns kehren wir jetzt zur Normalität zurück“, verkündete Fraktionschef Christian Dürr. Und da sind Gesundheitsminister Karl Lauterbach und die Grünen, die keinen Hehl daraus machen, dass ihnen ein dichteres Sicherheitsnetz eigentlich noch lieber wäre. „Von einem ,Freedom Day' kann keine Rede sein – ganz im Gegenteil“, mahnt der SPD-Minister unverdrossen.

Buschmann und die FDP trage nun Verantwortung für die künftige Entwicklung

Und verteidigt zugleich die Kompromissregelungen. Nach dem neuen bundesweiten Rahmen sind künftig nur wenige allgemeine Schutzvorgaben möglich: Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests, beispielsweise in Schulen. Zugangsregeln wie 2G und 3G, die vielerorts lang galten, erlaubt das Ampelgesetz lediglich noch in regionalen Hotspots mit kritischer Lage und nach Landtagsbeschluss. Vorerst machen davon nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Gebrauch. Die anderen Länder erklärten die Vorgaben im Gesetz für nicht rechtssicher genug.

Den neuen Schutzrahmen setzte der Bund den Ländern aber ohne Beteiligung vor. Und die meisten Länder gehen nur unter Protest damit um, dass ihnen unpopuläre Entscheidungen jetzt direkt zugewiesen sind. Lauterbach wirbt dennoch für die Hotspot-Regel, die im Kompromiss mit Justizminister Marco Buschmann „juristisch sauber gemacht“ sei – und damit umsetzbar. Der FDP-Mann hob indes noch die „bewusst hohen Hürden“ dafür hervor. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek stellte fest, dass Buschmann und die FDP jetzt auch die Verantwortung für die künftige Entwicklung übernehmen müssten.

Ausgerechnet mit dem Mahner und Mediziner Lauterbach als Minister stehen weite Teile Deutschlands nun ohne bewährte Schutzauflagen da – mitten in einer Welle mit häufig mehr als 200.000 gemeldeten neuen Ansteckungen und oft mehr als 200 Toten täglich. Akzeptabel findet das auch Lauterbach erklärtermaßen nicht. Doch etwa eine bundesweite Maskenpflicht sei rechtlich nicht möglich, da nun keine bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens drohe. Kanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einer „neuen Phase“, in der wie in Nachbarländern auf die meisten Schutzmaßnahmen verzichtet werde. Die Pandemie sei aber auch nicht vorbei. Jeder sei gut beraten, sich weiter an Vorkehrungen wie Abstandhalten oder freiwilliges Masketragen zu halten.

Ob zum Beispiel Maskenvorgaben nach Hausrecht weiter gelten, können Geschäfte, Theater und Restaurants jetzt selbst entscheiden. Viele Handelsketten verzichten vorerst darauf, appellierten aber an die Kunden, gern wie gewohnt mit Masken einzukaufen. Der Sozialverband VdK mahnte, viele Menschen mit chronischen Krankheiten und Ältere hätten nun Angst, sich wegen anhaltend hoher Infektionszahlen anzustecken. Lauterbach warnte, dass auch für Ungeimpfte akute Gefahren bestehen: „Derjenige, der sich sagt, ich bin jetzt zwei Jahre durch die Pandemie gekommen und hab mich nie infiziert – der muss bedenken, dass das Risiko jetzt höher ist als es je für ihn war.“

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen betonte: „Selbst- und Fremdschutz sollten uns allen auch im Frühling wichtig sein.“ Mehr Freiheit sollte im Umkehrschluss nicht weniger Vorsicht heißen. Er rechne damit, dass die Eindämmung der Omikron-Welle erst nach Ostern gelingen werde. Der Virologe Christian Drosten sagte im vorerst letzten regulären NDR-Corona-Podcast, Immungeschwächte und überhaupt alle Risikopatienten sollten „unbedingt für sich selber weiter Maske tragen, wenn es schon nicht alle anderen tun“. Für den Sommer mit wohl niedrigen Inzidenzen riet er zu „asiatischer Höflichkeit“ – also Masketragen als Teil guter Umgangsformen bei Begegnungen. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) könnte die derzeitige Infektionswelle jetzt ihren Höhepunkt erreicht haben.

Die große Frage ist: Was passiert im Herbst? Als kritisch gilt vor allem die im Vergleich zu anderen Ländern große Impflücke. Aktuell steht die Impfkampagne wieder nahezu still. In der Risikogruppe der 24 Millionen Menschen ab 60 Jahren haben rund 11 Prozent keinen Grundschutz mit zwei Impfungen. Mit Spannung wird die Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht erwartet, für die Lauterbach und Scholz werben. Vor der Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben im Bundestag am nächsten Donnerstag wurde zwischen Befürwortern einer Pflicht ab 18 Jahren einerseits und Anhängern von Stufenmodellen bis zu einer Pflicht ab 50 Jahren andererseits verhandelt – Ausgang offen. Spätestens im Herbst könnte es auch wieder Streit über Corona-Auflagen geben. Denn das geänderte Infektionsschutzgesetz ist bis zum 23. September befristet.

Das gilt ab Sonntag in Rheinland-Pfalz

Maskenpflicht: Masken müssen weiterhin in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern (außer von Patienten dort) getragen werden. Außerdem gilt nach wie vor in Bussen und Bahnen Maskenpflicht – sowohl im Nah- wie auch im Fernverkehr. Für alle anderen Bereiche – Einzelhandel, Schulen oder öffentliche Innenräume – ist das Masketragen freiwillig. Die Landesregierung empfiehlt dies aber zu tun, um eine Ansteckung zu vermeiden. Inhaber von Geschäften können per Hausrecht eine Maskenpflicht anordnen.

Testpflicht: In den Schulen wird weiterhin auf das Coronavirus getestet, bis Ende April werden Schulpersonal sowie die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet. Tritt eine Infektion in einer Lerngruppe auf, müssen sich alle an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen selbst testen. Für Kitas gilt weiterhin: Nach einem Infektionsfall müssen sich Kontaktpersonen absondern und dürfen erst mit einem negativen Schnelltest einer zertifizierten Teststelle oder nach zehn Tagen zu Hause wiederkommen.

Arbeitsquarantäne: Diese Regelung ist angekündigt, aber noch nicht umgesetzt: Arbeitnehmer mit einer festgestellten Infektion, aber ohne Symptome, sollen künftig an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Dies soll nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich sein – bei strenger FFP2-Maskenpflicht und Reduzierung der Kontakte. Bislang können sich positiv Getestete frühestens am achten Tag nach Feststellen der Infektion freitesten und müssen bis dahin zu Hause bleiben.

Corona-Virus in Rheinland-Pfalz
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