Corona-Sonderfonds teils verfassungswidrig: Höchste Richter sehen einen Verstoß – Land trotzdem erleichtert
Von Ursula Samary
Das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs zum Corona-Sondervermögen hat bundesweite Signalwirkung, weil die Schuldenbremse bundesweit unter Druck gerät. In Rheinland-Pfalz ist sie erst seit 2020 scharf gestellt. Aber trotzdem sind noch Ausnahmen in der Not erlaubt. Fotos: dpaFoto: dpa
Die Zusatzkredite von 1,2 Milliarden Euro, die sich Rheinland-Pfalz wegen der Corona-Pandemie trotz Schuldenbremse neben dem regulären Haushalt gegönnt hat, sind teilweise verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz entschieden.
Lesezeit: 3 Minuten
Etwa 172 Millionen Euro – für Digitalisierung und Klimaschutz vorgesehen – sind zu Unrecht in diesem Sondervermögen gelandet, wie VGH-Präsident Prof. Lars Brocker verkündet. Hier liege ein Verstoß gegen die Schuldenbremse vor.
Brocker ist sich der bundesweiten Signalwirkung bewusst. Denn überall gerät die Schuldenbremse unter Druck, wird versucht, sich neue Spielräume ...
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