Höchste Richter des Landes sehen in Krediten für Digitalisierung und Klimaschutz einen Verstoß - Land trotzdem erleichtert
Corona-Sonderfonds teils verfassungswidrig: Höchste Richter sehen einen Verstoß – Land trotzdem erleichtert
Das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs zum Corona-Sondervermögen hat bundesweite Signalwirkung, weil die Schuldenbremse bundesweit unter Druck gerät. In Rheinland-Pfalz ist sie erst seit 2020 scharf gestellt. Aber trotzdem sind noch Ausnahmen in der Not erlaubt. Fotos: dpa
dpa

Rheinland-Pfalz. Die Zusatzkredite von 1,2 Milliarden Euro, die sich Rheinland-Pfalz wegen der Corona-Pandemie trotz Schuldenbremse neben dem regulären Haushalt gegönnt hat, sind teilweise verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz entschieden.

Etwa 172 Millionen Euro – für Digitalisierung und Klimaschutz vorgesehen – sind zu Unrecht in diesem Sondervermögen gelandet, wie VGH-Präsident Prof. Lars Brocker verkündet. Hier liege ein Verstoß gegen die Schuldenbremse vor. Brocker ist sich der bundesweiten Signalwirkung bewusst.

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