Eine Atemschutzmaske im Rettungsdienst ist eine Selbstverständlichkeit. Damit das auch bei einer möglichen Notlage so bleibt, hat das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Rheinhessen-Nahe damit begonnen, benutzte Masken aufzubereiten, um sie danach noch einmal verwenden zu können. Noch ist die Wiederverwertung eher theoretischer Natur: Die aufbereiteten Masken sollen vorerst nur in Sprendlingen (Kreis Mainz-Bingen) eingelagert werden.
„Nur in der absoluten Notlage, wenn wir überhaupt kein Material mehr in Sprendlingen hätten und wenn keine Masken mehr nachgeliefert werden – erst dann würden wir anfangen, unter Umständen diese Masken auszugeben“, betont ein Desinfektor des DRK in einem Podcast des Rettungsdienstes. Die Aufbereitung ist erst vor Kurzem angelaufen: Seit Ende März werden laut DRK-Sprecher Philipp Köhler die Mitarbeiter gebeten, ihre einmal benutzten Masken in Sammelsäcke zu geben. Das Schutzmaterial soll nicht wie sonst in den Müll, sondern in einen Dampfsterilisator wandern. Ein Teil der Masken wird natürlich trotzdem noch aussortiert: „Alle, die sichtbar von innen oder außen verschmutzt sind.“
Die anderen werden im Sterilisator bei 134 Grad dekontaminiert. Das dauert den Angaben zufolge etwa 30 bis 40 Minuten. Anschließend wird das Material verpackt; immer zusammen mit einem Hinweis, dass es sich um keine neue, sondern um eine aufbereitete Maske handelt. Wie oft das mit einer Schutzmaske gemacht werden kann, dazu gibt es laut Köhler keine Erkenntnisse, weil das Verfahren nicht üblich ist. Aber mindestens einmal überstehe die Maske die Prozedur unbeschadet. „Das haben wir getestet, das funktioniert.“ Um kein Risiko einzugehen, soll jede aufbereitete Maske nur maximal einmal wiederverwendet werden – und danach endgültig im Müll landen.
Für die Aktion bekommt das DRK Rheinhessen-Nahe neben Lob auch teils Kritik, beispielsweise auf der Facebook-Seite der Organisation. Unter anderem wird angezweifelt, ob eine Atemschutzmaske der Stufe FFP3 oder FFP2 nach der Aufbereitung noch im gleichen Maße schützt wie im neuen Zustand.
Die Schutzwirkung sei geprüft worden, erklärte der Desinfektor. Das Ergebnis: Eine FFP3-Maske erfülle nach der Dampfsterilisation mindestens die Anforderungen an eine FFP2-Maske. Werde eine FFP2-Maske aufbereitet, bleibe deren Schutzwirkung ebenfalls erhalten. Weil sie auch nach der Sterilisation schützten, seien die aufbereiteten Masken beispielsweise in Österreich mit Erlass vom 24. März für die Nutzung in Krankenhäusern zugelassen worden.