Konferenztechnik ermöglicht trotz Corona-Beschränkungen auch Verhandlungen auf engstem Raum - Prozess um Dieselfall zeigt es am OLG Koblenz: Corona-Effekt: Wenn der Anwalt nur per Video vor Gericht ist
Konferenztechnik ermöglicht trotz Corona-Beschränkungen auch Verhandlungen auf engstem Raum - Prozess um Dieselfall zeigt es am OLG Koblenz
Corona-Effekt: Wenn der Anwalt nur per Video vor Gericht ist
Die Gerichtsverhandlung per Videokonferenz ist schon lange möglich. Aber richtig entdeckt wird sie erst mit der Pandemie. Dass die Technik, wie anderswo im Homeoffice auch, immer wieder ruckeln kann, zeigt ein Prozess im Dieselskandal am OLG Koblenz. Illustration: MQ MQ-Illustrations - stock.adobe.c
Rheinland-Pfalz. Gerichtsverhandlung per Videokonferenz? Dies erlaubt das Prozessrecht schon seit 2002. Richtig entdeckt hat die Justiz die Technik aber erst während der Corona-Pandemie. Damit will sie krisenfest bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nutzt die Chance, auch auf engstem Raum mit ganz viel Abstand verhandeln zu können – wie jetzt in einem sogenannten Dieselfall. Zeitweise ruckelt und kratzt es in der Leitung – allerdings nur in der zugeschalteten Berliner Anwaltskanzlei, wie Präsident Thomas Henrichs erleichtert feststellen kann. Sein System reagiert stabil.
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Der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Tilman von Gumpert, hat sich vorsichtshalber einen hausinternen IT-Experten zur Seite geholt – für den Fall, dass die OLG-Technik holpert. Schließlich gehören Verhandlungen per Video noch nicht zur lange eingespielten Routine.