Gästelisten in Kneipe und Kino bleiben ein Aufreger - Juristen fordern nach Monaten eine klare gesetzliche Regelung: Corona – oder wie viel Verbot ist erlaubt?
Gästelisten in Kneipe und Kino bleiben ein Aufreger - Juristen fordern nach Monaten eine klare gesetzliche Regelung
Wie lange reicht für die Gästelistenpflicht noch eine einfache Verordnung statt ein Gesetz? Foto: dpa picture alliance/dpa
Koblenz. Wie viel Verbot ist in Zeiten der Corona-Pandemie erlaubt? Bei dieser Frage ist der Koblenzer Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Arno Gerlach, überzeugt, dass die Gerichte nach ersten Eilentscheidungen und mit neuem Wissen über das gefährliche Virus in Hauptsacheverfahren neue Maßstäbe setzen werden. Ein Exempel hat bereits der saarländische Verfassungsgerichtshof (VGH) gesetzt. Er stellte Ende August das Ultimatum, bis Ende November die Kontaktnachverfolgung per Parlamentsgesetz zu regeln – und zwar nach einer transparenten Debatte, die das Für und Wider abwägt und vor allem den Verwendungszweck rechtssicher regelt.
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Bei der Vorgabe, personenbezogene Daten in Kneipen, Kirchen und Kinos oder politischen Treffen zu erheben, handele sich um einen „Grundrechtseingriff von einer derartigen Intensität“, dass dafür eine einfache Verordnung der Regierung nicht ausreiche, entschied der VGH.