Koblenz
Bundesgericht verwarf Koblenzer IHK-Beiträge
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Das Urteil zwingt die Kammern mit der klaren Vorgabe, ihre Rücklagen nach dem Gebot der Schätzungsgenauigkeit zu bemessen. Im Koblenzer Fall war die millionenschwere Liquiditätsrücklage aus Sicht der Richter eindeutig zu hoch. Der Bundesverband für freie Kammern geht jetzt davon aus, dass bundesweit ein Beitragsvolumen von mehr als zwei Milliarden Euro „auf der Kippe“ steht. Denn auch andere Kammern hätten bisher ihren Bedarf für Rücklagen nicht genau kalkuliert. us