Dies wird nach erstem rechtskräftigen Urteil geprüft
Bleibt Deubel ein zweiter Prozess erspart? Die Prüfung läuft noch
Ingolf Deubel Foto: dpa
dpa

Rheinland-Pfalz. Vor zwei Wochen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz erklärt, dass das Urteil gegen Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) rechtskräftig ist. Noch ist aber unklar, wann, wo und in welcher Form der einst mächtige Politiker im SPD-Kabinett von Kurt Beck seine Haft antreten muss. Denn das Urteil mit dem Vermerk „rechtskräftig“ war gestern noch auf dem Weg vom Landgericht Koblenz zur Staatsanwaltschaft, die für die Vollstreckung zuständig ist.

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Verurteilt wurde Deubel (70) zur Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Untreue und falscher Aussage im Landtag. Für den Bundesgerichtshof ist unstrittig, dass Deubel gegen den Willen des Aufsichtsrats am Nürburgring erfolglosen Beratern noch Beraterhonorare über 475 000 Euro zugeschustert hatte – in der Hoffnung, sie könnten doch einen finanzkräftigen Investor für den 330 Millionen Euro teuren Ausbau finden.

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