Im Trierer Dom war Edmund Dillinger 1961 zum Priester geweiht worden. Foto: H. Nitschmann nmann77 - stock.adobe.com
Nach mehrmaliger Anfrage der „Rhein-Zeitung“ reagierte die Pressestelle des Bistums Trier in der vergangenen Woche schließlich auf Fragen rund um den Fall Edmund Dillinger.
Man habe sich 2012, so heißt es in einer E-Mail an die Redaktion, aufgrund von Hinweisen wegen auffälligen Verhaltens mit der Personalakte des „Ruhestandsgeistlichen“ befasst und „Hinweise auf sexuell übergriffiges Verhalten gefunden“. Daraufhin sei eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden, an deren Ende Dillinger der Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie die öffentliche Zelebration untersagt worden seien.