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Berlin

Bilanz nach 25 Jahren: Bonn muss für Regierungssitz kämpfen

Von Birgit Marschall
Im Juni 1991 beschloss der Bundestag in Bonn den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin. Was ist davon geblieben?
Im Juni 1991 beschloss der Bundestag in Bonn den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin. Was ist davon geblieben? Foto: dpa

Im Juni 1991 beschloss der Bundestag in Bonn den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin. Knapp drei Jahre später, am 26. April 1994, wurde als eine Art Lebensversicherung für die Bundesstadt Bonn das Berlin/Bonn-Gesetz verabschiedet. Es legt fest, wie der Umzug gestaltet werden soll, und fordert unter anderem die „Sicherstellung einer dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn“. Die ehemalige Hauptstadt soll einen „angemessenen Ausgleich“ bekommen. Wie ist der Stand nach 25 Jahren? Und wie geht es weiter? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Lesezeit: 4 Minuten
Was regelt das Berlin/Bonn-Gesetz? Das Gesetz war 1994 eine direkte Folge des Hauptstadtbeschlusses des Bundestags vom 20. Juni 1991. Damals hatte das Parlament mit nur knapper Mehrheit für Berlin als Sitz des Parlaments und der Regierung gestimmt. 338 Abgeordnete waren für Berlin, 320 stimmten für Bonn. Der Umzug von Parlament und ...