Bei der Rhein-Zeitung: Testangebot für Belegschaft findet Anklang
Viele Arbeitgeber machen es schon – seit Dienstag ist es Pflicht: Mindestens einmal pro Woche haben Mitarbeiter Anspruch auf einen Corona-Schnelltest oder Selbsttest – unabhängig von Betriebsgröße oder Firmenstandort. Das verpflichtende Testangebot gilt aber nicht für Beschäftigte, die ohnehin ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Besonders gefährdete Mitarbeiter mit häufigen Kundenkontakten, die etwa körpernahe Dienstleistungen ausführen oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, müssen laut Bundesarbeitsministerium mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot bekommen.