Bald dürfen Gastronomen wieder bewirten: „Im Grunde weiß keiner, was genau zu tun ist“
Noch liegen die Biergärten im Land – so wie hier am Deutschen Eck – im Dornröschenschlaf. Das kann sich ab Mitte kommender Woche wieder ändern – aber die Skepsis der Gastronomen ist groß.Foto: dpa
Gute Nachrichten für die Gastronomen – eigentlich. In Restaurants, Cafés, Biergärten und auf Fahrgastschiffen dürfen von Mittwoch an wieder Menschen bewirtet werden. Allerdings gibt es strikte Auflagen. Und so lohnt sich längst nicht für alle Betriebe eine Öffnung. In der Branche herrschen gemischte Gefühle.
Lesezeit: 1 Minute
„Wir hängen ein bisschen in der Luft“, sagt Jenny Kurzbach vom Biergarten am Zusammenfluss von Rhein und Mosel in Koblenz. „Wir müssen noch richtig deuten, was die Vorschriften bedeuten.“ Die Frage bei ihr sei, inwieweit beispielsweise Selbstbedienung verboten ist – denn der Biergarten funktioniere eigentlich nur so. Auch ein Zwang ...
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Diese Regeln gelten in Restaurants und Gaststätten
Wer Mitte kommender Woche essen oder ein Bier trinken gehen will, sollte Folgendes beachten:
Geöffnet werden darf zwischen 6 bis 22 Uhr.
Alle Speisen und Getränke müssen am Tisch verzehrt werden.
Gäste müssen reservieren, das geht aber auch spontan.
Es gibt keine freie Tischwahl.
Name und Adresse müssen hinterlassen werden.
Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
An mehreren Stellen müssen Desinfektionsmittel aufgestellt sein.
Am Tisch dürfen die Gäste ihren Mund-Nasen-Schutz absetzen, auf dem Weg zur Toilette müssen sie ihn wieder anlegen – ebenso die Kellner beim Servieren.