Einem Probanden wird eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, bekannt als elektronische Fußfessel, zu Demonstrationszwecken angelegt. (Symbolfoto) Arne Dedert. picture alliance/dpa
Rheinland-Pfalz will nach dem Entführungs- und Missbrauchsfall eines zehnjährigen Mädchens den Rechtsrahmen für das Tragen einer elektronischen Fußfessel verschärfen.
„Wir beabsichtigen in der bereits angekündigten Novellierung des Polizei- und Ordnungsgesetzes, eine präventiv-polizeiliche Ermächtigungsgrundlage für die Fußfessel einzuführen, und zwar auch bei Sexualstraftätern“, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Freitag im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Mainz.