Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz: Festnahmen und Durchsuchungen gegen Mitglieder der Vereinigung „Kalifatsstaat“

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Symbolbild Foto: dpa

Seit Dienstagmorgen, 6 Uhr, liefen in sechs Bundesländern, darunter Rheinland-Pfalz, Durchsuchungen, die sich gegen Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten der verbotenen Vereinigung „Kalifatsstaat“ richten. Dies erklären die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung. Unter anderem werden Ermittlungen in der Region Bad Kreuznach geführt.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz (ZeT), und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz führen Ermittlungen gegen zehn Beschuldigte aus der Region Bad Kreuznach und einen weiteren Beschuldigten aus Nordrhein-Westfalen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gemäß § 85 StGB.

„Kalifatsstaat“ wurde 2001 verboten

Die islamistische Vereinigung „Kalifatsstaat“ wurde mit Verfügung des Bundesministers des Innern vom 8. Dezember 2001 verboten, da sich die Ziele und Zwecke der Vereinigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten. Den Beschuldigten liegt zur Last, als Rädelsführer und Mitglieder dieser verbotenen Vereinigung, die Organisationstrukturen des „Kalifatsstaats“ fortgeführt und zu diesem Zweck die Verbreitung der islamistischen Ideologie der Vereinigung gefördert zu haben.

Die Ermittlungen beruhen auf Erkenntnissen der Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz. Die Ermittlungen ergaben den dringenden Verdacht, dass innerhalb eines Moscheevereins in Bad Kreuznach in Predigten und durch den Verkauf von Schriften und sonstigen Propagandamitteln die Ideologie des „Kalifatsstaats“ verbreitetet wird und die Mitglieder des Moscheevereins die Organisationsstrukturen der Vereinigung aufrechterhalten.

Die unter der Sachleitung der ZeT durch das Landeskriminalamt geführten aufwändigen Ermittlungen ergaben, dass die Beschuldigten im Tatzeitraum durch den Verkauf der Schriften des in Istanbul lebenden Anführers der Vereinigung Metin Kaplan sowie durch die Sammlung von Spenden und den Verkauf von Lebensmitteln in einem eigenen Ladenlokal erhebliche Einnahmen erzielten, die sie der Aufrechterhaltung der Vereinigungsstrukturen und dem Lebensunterhalt des selbsternannten „Kalifen“ Metin Kaplan zuführten. Mithilfe verdeckter Maßnahmen konnten in Bad Kreuznach und Umgebung insgesamt zehn Personen identifiziert werden, die innerhalb des Vereins für die verbotene Vereinigung tätig sind.

Ferner konnte festgestellt werden, dass die in Rheinland-Pfalz ansässigen Beschuldigten intensive Kontakte zu einer in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Person pflegten, die offensichtlich dem „Kalifatsstaat“ in leitender Position angehört, so dass das Ermittlungsverfahren auch auf diese Person, bei der es sich um den Sohn des Metin Kaplan handeln soll, erstreckt wurde.

Aktivposten in Bad Kreuznach ansässig

Zwei der Beschuldigten, die als Hauptverantwortliche der Moschee in Bad Kreuznach fungieren, beteiligten sich ferner überregional an der Durchsetzung von Anordnungen des Metin Kaplan, von dem sie herfür teilweise unmittelbare Anweisungen erhielten. Dem in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Beschuldigten liegt zur Last, an herausgehobener Stellung innerhalb der Vereinigung tätig zu sein, Anweisungen des Metin Kaplan an die Beschuldigten in Bad Kreuznach weitergegeben und Schriften des Metin Kaplan innerhalb des Moscheevereins verteilt zu haben.

Ferner soll er namhafte Spendengelder entgegengenommen haben. Die Ermittlungen ergaben zudem den dringenden Verdacht, dass die verbotene Vereinigung über Bad Kreuznach hinaus Kontakte zu Verantwortlichen von Moscheen und Vereinen in weiteren Bundesländern unterhält, die ebenfalls der Ideologie des „Kalifatsstaats“ folgen.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse haben auch die Generalstaatsanwaltschaften Celle und München sowie die Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Frankfurt am Main, Karlsruhe und Köln eigene Ermittlungsverfahren eingeleitet. Um eine nachhaltige Zerschlagung der Strukturen des „Kalifatsstaats“ zu erreichen und Beweismittelverluste zu vermeiden, haben die beteiligten Ermittlungsbehörden vereinbart, Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle zeitgleich zu vollstrecken. Die Maßnahmen werden vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz koordiniert. Insgesamt wurden heute in den betroffenen Bundesländern 50 Objekte durchsucht und drei Haftbefehle vollstreckt.

Durchsuchungsbeschlüsse bei elf Beschuldigten vollstreckt

In dem von der ZeT geführten Ermittlungsverfahren wurden bei elf Beschuldigten in Bad Kreuznach und Nordrhein-Westfalen sowie in dem Verein in Bad Kreuznach Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Ein weiterer Durchsuchungsbeschluss richtet sich gegen einen Schlachtbetrieb, in dem das Fleisch für den Verkauf in dem moscheeeigenen Laden beschafft worden sein soll.

Zwei 49 und 62 Jahre alte Beschuldigte aus Bad Kreuznach und der 44-jährige Beschuldigte aus Nordrhein-Westfalen wurden aufgrund bestehender Haftbefehle des Amtsgerichts Koblenz festgenommen, heißt es in der Pressemitteilung. red