Corona beeinträchtigt auch den Justizbetrieb. Foto: Adobe Stock Romolo Tavani - stock.adobe.com
Rheinland-Pfalz. Muss die 3G-Regel wegen der sich zuspitzenden Pandemie auch an Gerichten gelten? Das fordern jedenfalls drei Anwälte in der Pfalz in Briefen von der Landesregierung. Sie fühlen sich schlecht geschützt, weil täglich viele Menschen die Gerichtsgebäude betreten, aber keinen Nachweis vorlegen müssen, ob sie geimpft, genesen oder aktuell negativ auf Corona getestet sind. Aber wie praktikabel wäre die 3G-Regel? Die Anwälte verweisen darauf, dass es schließlich wieder kostenlose Bürgertests gibt.
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Die Kontrolle von Nachweisen ließe sich an der Pforte vielleicht organisieren, wenn auch die Schlangen davor länger würden. Aber das Justizministerium sieht wegen verfassungsrechtlicher Bedenken derzeit keine Möglichkeit, eine generelle 3G-Pflicht für Verfahrensbeteiligte und Öffentlichkeit anzuordnen.