Koblenz/Flughafen Hahn
Anklage in Zusammenhang mit scheinselbstständigen Ryanair-Piloten: Freiheitsstrafen drohen
Das Logo der Fluggesellschaft Ryanair
Der Firmenschriftzug und das Logo der Fluggesellschaft Ryanair. Foto: Markus Scholz/Archiv
Markus Scholz/Archiv. dpa

Sie sollen Sozialversicherungsbeträge in Höhe von 6 Millionen Euro nicht ordnungsgemäß abgeführt haben. Jetzt droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen fünf Mitarbeiter zweier britischer Leiharbeitsfirmen erhoben, die Piloten an Ryanair vermittelt haben.

Lesezeit 1 Minute
Jahrelang sind die Koblenzer Ermittler dem Verdacht nachgegangen, dass es bei der Beschäftigung von Ryanair-Piloten nicht mit rechten Dingen zugeht. Scheinselbstständigkeit war stets einer der Vorwürfe, die im Raum standen. Denn Ryanair beschäftigt einen beträchtlichen Teil seiner Piloten und mehr als die Hälfte aller Co-Piloten über ein sogenanntes Contractor-Modell.

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