Nach dem Ende eines Aufenthalts im Kirchenasyls ist Deutschland oft für das Asylverfahren von Menschen verantwortlich, für deren Schutz nach den Regeln des Dublin-III-Vertrags anderen EU-Staaten zuständig wären. Das Kirchenasyl in seiner derzeitigen Form hebelt damit geltendes Recht klar aus.
Carsten Zillmann über die Zahlen zum Kirchenasyl
Die Landesregierung muss eine Lösung finden. Rheinland-Pfalz lässt wie alle Bundesländer das Kirchenasyl als System außerhalb des Rechtsstaates zu. Diese Entscheidung soll an dieser Stelle nicht infrage gestellt werden. Die konkrete Ausgestaltung bedeutet aber nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier, dass Kirchengemeinden jede Abschiebung nach den europäisch vereinbarten Regeln verhindern können. Sie müssen den Flüchtlingen bloß helfen, die Sechsmonatsfrist in Deutschland zu überstehen.
Die Landesregierung sollte nun eine klare Einigung mit den Kirchen suchen. Die könnte so aussehen: Das Dossierverfahren mit dem BAMF muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Danach endet das Kirchenasyl zwingend – sonst beendet die Polizei es mit Zwang. Nur so hat die Tradition eine Zukunft.