Die Bundeswehr hat das Disziplinarverfahren gegen den rheinland-pfälzischen AfD-Landesvorsitzenden und Oberstleutnant a. D. Uwe Junge eingestellt. Junge musste sich wegen Äußerungen gegenüber einer lesbischen Soldatin sowie scharfer Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verantworten. Die Aussagen gegenüber der Kameradin stufte das Koblenzer Truppendienstgericht Süd allerdings als Dienstvergehen ein.
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Besonders interessant ist das Urteil hinsichtlich einer Rede aus dem Landtagswahlkampf, bei der Junge Angela Merkel vorgeworfen hatte, „zum Schaden des eigenen Volkes“ zu handeln, weil sie eine Obergrenze für Flüchtlinge abgelehnt hat. „Das ist nichts anderes als Vaterlandsverrat.“ Außerdem nannte er bei diesem Auftritt im Bad Kreuznacher Hotel Fürstenhof ...
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