Der Rechtsstreit um die Trennung zweier Kleinkinder von ihren Eltern nach einem Falschgutachten hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eine neue Wende genommen: Die Berufung der Gutachterin hatte am Freitag vorläufig Erfolg.
Nicht diese Rechtsmedizinerin, sondern das Jugendamt, das sie beauftragt hatte, sei Adressat für die Schmerzensgeldforderung der Eltern, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Dennhardt in dem Zivilverfahren.