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Rheinland-Pfalz

Abgeschleppt bei blassem Parkausweis: Warum die Stadt Bendorf die Kosten nicht tragen muss

Von Ursula Samary
Um einen ähnlichen Parkausweis drehte sich ein kurioser Streit, der letztlich vor Gericht landete. Foto: Marijan Murat/dpa
Um einen ähnlichen Parkausweis drehte sich ein kurioser Streit, der letztlich vor Gericht landete. Foto: Marijan Murat/dpa

Das Landgericht Koblenz hat sich mit der Frage beschäftigt, wer die Kosten trägt, wenn ein Auto abgeschleppt wird, weil der Stempel auf der Parkberechtigung durch die Sonneneinstrahlung total verblasst ist. Ein Autofahrer wollte die Schuld wegen falscher Stempelfarbe auf die Stadt Bendorf abwälzen, die ihm den Ausweis ausstellte.

Lesezeit: 2 Minuten
Die Lehre des Landgerichts Koblenz in dem kuriosen Fall angesichts der prallen Sonne: Der Bürger muss sich selbst darum kümmern, dass sein Ausweis leserlich ist, und das Papier notfalls austauschen lassen. Im vorliegenden Fall darf der Kläger Sonderparkplätze für Schwerbehinderte nutzen. Zum Nachweis hat er von der Stadt Bendorf einen ...