Koblenz - Hat ein früherer Mitarbeiter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) in Koblenz bei einer Auftragsvergabe für vier sogenannte Festrumpfschlauchboote einen Anbieter bevorzugt und dadurch dem Fiskus einen Schaden von 500.000 Euro verursacht? Diese Frage klärt derzeit das Wirtschaftsschöffengericht Koblenz.
Lesezeit 2 Minuten
Koblenz – Hat ein früherer Mitarbeiter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) in Koblenz bei einer Auftragsvergabe für vier sogenannte Festrumpfschlauchboote einen Anbieter bevorzugt und dadurch dem Fiskus einen Schaden von 500.000 Euro verursacht?