Rheinland-Pfalz

43-Jährige wegen Kinderpornografie angeklagt: Wird Gesetz für Lehrerin rechtzeitig geändert?

Von Ira Schaible
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Eine Lehrerin kann aufatmen – vorerst. Nach aktuellem Stand kommt es nicht zur Anklage gegen sie. Sie wurde verdächtigt, ein kinderpornografisches Video auf ihrem Handy gespeichert zu haben. Es kursierte an der Schule, sie hatte es sich beschafft, um einer Schülerin zu helfen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hofft im Fall einer wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagten Lehrerin auf eine schnelle Gesetzesänderung.

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Seine Hoffnung sei es, dass das Bundesgesetz bis zum Urteil des Schöffengerichts Montabaur so geändert werde, dass alle Beteiligten entscheiden könnten und es für die Frau nicht auf eine juristisch mögliche „Stütze“ ankomme, sagte der FDP-Politiker im Rechtsausschuss des Landtags. Dieser hatte sich auf Antrag der Freien Wähler mit dem Fall der Lehrerin aus dem Westerwald befasst. Wann die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung in Kraft trete, könne er nicht sagen, betonte Mertin.

Nach der aktuellen Rechtslage droht der inzwischen 43 Jahre alten Frau mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Die Reform des Bundesgesetzes soll es der Staatsanwaltschaft ermöglichen, ein solches Verfahren auch einstellen zu können, etwa wegen Geringfügigkeit, erläuterte Mertin.

Das Landgericht Koblenz habe in seinem Beschluss zur Anklageerhebung gegen die Lehrerin allerdings auch angedeutet, dass es ohne die Reform juristisch einen Weg gebe, „gegebenenfalls im konkreten Einzelfall“ zumindest zu einem geringeren Strafmaß zu kommen.

Die Lehrerin hatte einer Schülerin helfen wollen. Die 13-Jährige hatte intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt. Dieser soll das Video verteilt haben und die Lehrerin bekam dies mit. Daraufhin soll sie einen minderjährigen Schüler beauftragt haben, ihr dies zu besorgen und per E-Mail zu übersenden. Diese habe sie dann ungeöffnet an die Mutter des Mädchens geschickt, damit diese bei der Polizei Anzeige erstatten konnte.

Die Gewerkschaft der Polizei befürwortet die geplante Gesetzesänderung ebenfalls. „Dieser Fall zeigt, dass es höchste Zeit ist, das Gesetz zum Beispiel durch die Schaffung von Ausnahmetatbeständen anzupassen“, sagte die Landesvorsitzende Stefanie Loh. Ira Schaible