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Mainz/Hannover

29-Jährige in Hausschuhen am Bahnhof ausgesetzt: Eklat um Abschiebung Schwangerer aus Klinik

Hier kam es zum Eklat: Eine schwangere und zuckerkranke 29-Jährige sollte mit ihrem einjährigen Sohn abgeschoben werden. Sie wurde mitten in der Nacht von der Polizei aus der Mainzer Uniklinik geholt.  Foto: dpa (Archiv)
Hier kam es zum Eklat: Eine schwangere und zuckerkranke 29-Jährige sollte mit ihrem einjährigen Sohn abgeschoben werden. Sie wurde mitten in der Nacht von der Polizei aus der Mainzer Uniklinik geholt. Foto: dpa (Archiv)

Am Ende steht eine schwangere und zuckerkranke Frau mit ihrem einjährigen Kind in Hausschuhen an einem Bahnsteig in Hannover. Der Versuch, die 29-jährige Iranerin direkt aus der Uniklinik in Mainz nach Kroatien abzuschieben, war zuvor an ihrem Widerstand kläglich gescheitert. Sowohl das Ende der missglückten Rückführung als auch deren Umstände lösen nun heftige Debatten aus.

Lesezeit: 2 Minuten
Was war geschehen? Polizisten holten die 29-Jährige in der Nacht aus dem Krankenbett, um sie zu einem Abschiebeflug zu bringen. Wegen der Schwangerschaft und einer Diabetes-Erkrankung wurde die Mutter eines Einjährigen laut Kreisverwaltung Mainz-Bingen im Rettungswagen zum Flughafen Hannover gebracht. Dort hat sie mit ihrem Ehemann, der in Ingelheim in ...
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Kommentar: Abschiebung kann nur die letzte Lösung sein

Eine schwangere Frau wird im Krankenhaus wegen Diabetes behandelt. Mitten in der Nacht soll sie abgeschoben werden. Am Ende steht sie in Hausschuhen an einem Bahnsteig. Auch dieser Fall zeigt: Eine Abschiebung kann immer nur die letzte Lösung sein.

Carsten Zillmann zu erzwungenen Rückführungen

Damit hier keine Missverständnisse entstehen: Nach dem, was über die Sachlage bekannt ist, haben die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und die Bundespolizei rechtlich korrekt gehandelt. Gerade deshalb zeigt der Fall, welche kruden Wendungen diese Einsätze nehmen können. Ja, der Staat hat das Recht, Entscheidungen mit Zwang durchzusetzen. Es ist aber erwartbar, dass Betroffene Widerstand leisten. Dass die Landesregierung deshalb vor allem auf die freiwillige Ausreise setzt, ist genau das richtige Signal.

Während rechtlich alles sauber gelaufen ist, müssen sich die Behörden aber fragen lassen, warum ausgerechnet eine schwangere Frau und ihre Familie so hoch priorisiert werden. Im Land gibt es schließlich noch 53 vollziehbar ausreisepflichtige Intensivtäter.

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