Eine schwangere Frau wird im Krankenhaus wegen Diabetes behandelt. Mitten in der Nacht soll sie abgeschoben werden. Am Ende steht sie in Hausschuhen an einem Bahnsteig. Auch dieser Fall zeigt: Eine Abschiebung kann immer nur die letzte Lösung sein.
Carsten Zillmann zu erzwungenen Rückführungen
Damit hier keine Missverständnisse entstehen: Nach dem, was über die Sachlage bekannt ist, haben die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und die Bundespolizei rechtlich korrekt gehandelt. Gerade deshalb zeigt der Fall, welche kruden Wendungen diese Einsätze nehmen können. Ja, der Staat hat das Recht, Entscheidungen mit Zwang durchzusetzen. Es ist aber erwartbar, dass Betroffene Widerstand leisten. Dass die Landesregierung deshalb vor allem auf die freiwillige Ausreise setzt, ist genau das richtige Signal.
Während rechtlich alles sauber gelaufen ist, müssen sich die Behörden aber fragen lassen, warum ausgerechnet eine schwangere Frau und ihre Familie so hoch priorisiert werden. Im Land gibt es schließlich noch 53 vollziehbar ausreisepflichtige Intensivtäter.