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Limburg-Weilburg
Den enthaltenen Angaben zur 15-Kilometer-Regel fehle es an der „hinreichenden Bestimmtheit“, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Inhalt müsse aber für die Betroffenen „so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein“, dass sie ihr Verhalten danach ausrichten könnten.
Der Kreis teilte mit, dass in dem Verfahren Klarstellungen erfolgt seien. Ob die ...
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