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Karlsruhe/Gebroth

BGH sieht VW-Position in Diesel-Verfahren kritisch: Kläger Herbert Gilbert aus Gebroth erwartet positives Urteil

Von Stefan Munzlinger
Herbert Gilbert, Kläger gegen den Autobauer VW im Dieselskandal, steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Rechtsstreit über Schadenersatz für manipulierte Dieselfahrzeuge ist in der höchsten Instanz angekommen.
Herbert Gilbert, Kläger gegen den Autobauer VW im Dieselskandal, steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Rechtsstreit über Schadenersatz für manipulierte Dieselfahrzeuge ist in der höchsten Instanz angekommen. Foto: Uli Deck/dpa

Herbert Gilbert fühlt sich fast schon am Ziel: Mit 28 000 Euro Entschädigungszahlung rechnet der Gebrother VW-Kläger nach der über dreistündigen Verhandlung im Bundesgerichtshof Karlsruhe am Dienstagmorgen. Das Urteil (Az. VI ZR 252/19) wird im BGH am Montag, 25. Mai, ab 11 Uhr verkündet.

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Zwar hatte Gilbert 31 490 Euro samt Zinsen für seinen VW Sharan Diesel (Baujahr 2012) mit Schummelsoftware verlangt. Dass die Richter aber einem Nutzungsabzug und damit einer Forderung VWs teils statt gaben, damit kann der Kläger leben, weiß er doch um die Abfindung von etwa 260 000 Klägern, die zwischen 1300 und ...