Plus
Gebroth

Dieselfahrer aus Gebroth lehnt Vergleich ab: Kläger Gilbert will gegen VW hart bleiben

Von Christine Jäckel
Der siegreiche Kläger, Rentner Herbert Gilbert (64), sagt: „Ich will Gerechtigkeit.“
Der siegreiche Kläger, Rentner Herbert Gilbert (64), sagt: „Ich will Gerechtigkeit.“ Foto: Christine Jäckel

„Es ist gut, wenn die Leute, die sich trauen gegen VW zu klagen, nicht den Mut verlieren“, fasst Herbert Gilbert den Stand der Dinge zusammen. Der Sharan-Fahrer aus Gebroth kann ganz optimistisch auf seine bisherige juristische Auseinandersetzung mit dem Weltkonzern Volkswagen in Sachen Dieselgate blicken. Sollte es, wie nun vom Oberlandesgericht Koblenz signalisiert, ein Urteil zugunsten Gilberts geben, wäre das ein gewaltiges Signal für andere Kläger – und für VW.

Lesezeit: 3 Minuten
Nachdem das Landgericht Bad Kreuznach seine Klage auf Rückabwicklung und Erstattung des Kaufpreises abgewiesen hatte, ging Gilbert in die zweite Instanz. In der vergangenen Woche, am 17. April, fand ein erster Termin beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz statt, an dem der 64-jährige Rentner wegen eines Krankenhausaufenthaltes nicht persönlich teilnehmen konnte. Noch ist ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Christine Jäckel kommentiert: Das könnte eine Wendemarke sein

Offenbar dreht sich der Wind für den VW-Konzern in der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals zugunsten der Verbraucher. Lange Zeit mussten sich Kunden, die klagen wollten, ganz warm anziehen.

Denn noch die Zivilkammern der Landgerichte wollten sich offensichtlich nicht mit dem mächtigen Autobauer anlegen und wiesen erstinstanzlich fast alle Klagen ab. Da dürfte mancher getäuschte Autokäufer an die Unabhängigkeit der Justiz ein dickes Fragezeichen gemacht haben.

In den USA zahlte VW Milliarden Dollar für die Entschädigung von Kunden, um drohenden Strafen zu entgehen, und Käufer, die sich für eine Umrüstung entschieden, erhielten zusätzlich eine Entschädigung.

Hierzulande sprechen mittlerweile – fünf Jahre nach Entdeckung der Abgasmanipulation – vereinzelt auch Politiker von Betrug. Der Dieselskandal könnte auch eine Wendemarke sein, dass sich die Abgeordneten in den Parlamenten künftig für die Stärkung der Rechte von Verbrauchern und eine kundenfreundlichere Schadensabwicklung einsetzen.

Dazu könnte auch ein entsprechendes OLG-Urteil beitragen.

E-Mail: christine.jäckel@rhein-zeitung.net

Meistgelesene Artikel