Dieselfahrer aus Gebroth lehnt einen Vergleich mit dem Autobauer bis jetzt ab: Gibt's ein Urteil?
Dieselfahrer aus Gebroth lehnt Vergleich ab: Kläger Gilbert will gegen VW hart bleiben
Der siegreiche Kläger, Rentner Herbert Gilbert (64), sagt: „Ich will Gerechtigkeit.“
Christine Jäckel

Gebroth. „Es ist gut, wenn die Leute, die sich trauen gegen VW zu klagen, nicht den Mut verlieren“, fasst Herbert Gilbert den Stand der Dinge zusammen. Der Sharan-Fahrer aus Gebroth kann ganz optimistisch auf seine bisherige juristische Auseinandersetzung mit dem Weltkonzern Volkswagen in Sachen Dieselgate blicken. Sollte es, wie nun vom Oberlandesgericht Koblenz signalisiert, ein Urteil zugunsten Gilberts geben, wäre das ein gewaltiges Signal für andere Kläger – und für VW.

Lesezeit 3 Minuten
Nachdem das Landgericht Bad Kreuznach seine Klage auf Rückabwicklung und Erstattung des Kaufpreises abgewiesen hatte, ging Gilbert in die zweite Instanz. In der vergangenen Woche, am 17. April, fand ein erster Termin beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz statt, an dem der 64-jährige Rentner wegen eines Krankenhausaufenthaltes nicht persönlich teilnehmen konnte.

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