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Gebroth/Karlsruhe

„Schummeldiesel“: Beeinflusst Corona-Krise den Prozessverlauf?

Von Stefan Munzlinger
VW-Kläger Herbert Gilbert in seinem heimischen Büro. Der Schriftverkehr mit den Wolfsburgern füllt einige Aktenordner.  Foto: Stefan Munzlinger (Archiv)
VW-Kläger Herbert Gilbert in seinem heimischen Büro. Der Schriftverkehr mit den Wolfsburgern füllt einige Aktenordner. Foto: Stefan Munzlinger (Archiv)

Corona – die weltweite Krise setzt auch Herbert Gilbert zu. „Mir ist schon ein wenig mulmig“, sagt der 65-jährige Gebrother, wenn er auf den 5. Mai blickt. Dann geht es vor dem Bundesgerichtshof Karlsruhe in einem deutschlandweit mit Spannung erwarteten Pilotprozess gegen VW um eine Entschädigung für seinen ,Schummeldiesel', einen Sharan 2,0 Liter Bluemotion (Baujahr: 2012).

Lesezeit: 2 Minuten
„In normalen Zeiten wären meine Chancen besser“, glaubt Gilbert, der auch Richter vom konjunkturellen Niedergang, etwa der Autoindustrie, nicht unbeeindruckt wähnt. Möglich, dass die Juristen die aktuelle wirtschaftliche Lage der Autobauer einfließen lassen in eine Entscheidung, die Strahl- und Grundsatzkraft für knapp 50.000 weitere deutsche Kläger wie Herbert Gilbert entfalten ...
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29. April, 11.30 Uhr: Virtuelle Pressekonferenz via Netzkamera

Bereits am 4. Mai wird Herbert Gilbert mit seinem Schwiegersohn Richard Henger den Weg nach Karlsruhe antreten, wo die Verhandlung am 5. Mai um 9.30 Uhr beginnt – in Saal E101 (sechster Zivilsenat), der coronabedingt mit nur wenigen Interessierten und Medienvertretern in Sicherheitsabstand besetzt sein wird.

Am 29. April, 11.30 Uhr, wird Gilberts Potsdamer Kanzlei Goldenstein & Partner zu einer virtuellen Pressekonferenz einladen und den Hintergrund erläutern. Teilnehmen kann jeder Interessierte; den noch nicht angelegten Link werden wir in den nächsten Tagen veröffentlichen. Herbert Gilbert und Richard Henger schalten sich per Netzkamera von Gebroth aus zu. mz

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