Koblenzer Konzepte für Essen „to go“: Darf's ein bisschen Mehrweg sein?
Von Cordula Sailer
Michelle-Christine Thönes, Inhaberin von „Kraut & Rüben“ in Koblenz, schreckt die neue Mehrwegangebotspflicht nicht. Für ihre vegetarischen und veganen Bowls zum Mitnehmen bietet Thönes von Anfang an auch eine Mehrwegalternative (links) zum Einwegprodukt an.Foto: Cordula Sailer
Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen gilt seit Jahresbeginn eine neue gesetzliche Regel: Dem Verbraucher muss eine Mehrwegalternative zu Einwegplastikverpackungen und Einweggetränkebechern, gleich welchen Materials, angeboten werden. Doch wie können die Mehrwegangebote aussehen? Und welche Herausforderungen bringt das für Gastronomen und Kunden mit sich? Die RZ hat sich bei Koblenzer Betrieben umgehört.
Lesezeit: 6 Minuten
Konkret gilt die Novelle des Verpackungsgesetzes für „Letztvertreibende“, die ihren Kunden selbst Essen und Getränke in die Einwegbehälter verpacken und abfüllen. Dazu zählen etwa Restaurants, Cafés, Kantinen, Tankstellen oder auch der Einzelhandel. Das Gericht darf im Mehrwegbehälter nicht teurer sein, die Anbieter dürfen allerdings ein Pfand erheben. Eine Ausnahme gilt ...
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