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Seit Oktober verwaltet Stiftung die Ersatzzahlungen

Bei Höhenbauten wie einer Windkraftanlage entstehen neben Eingriffen in die Natur besondere Störungen des Landschaftsbildes. Eingriffe in den Naturraum, beispielsweise durch eine Rodung, können durch Maßnahmen, die von der zuständigen Naturschutzbehörde festgelegt werden, auf Kosten des Verursachers ausgeglichen werden. Laut Gesetzgeber entstehen bei Bauwerken, die höher als 20 Meter sind, aber Eingriffe in das Landschaftsbild, die durch solche Kompensationsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden können.

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Deshalb wird zusätzlich zur Kompensation von Eingriffen in die Natur eine Ersatzzahlung fällig. Die Höhe des Betrags hängt von der Schwere des Schadens ab, bei Windkraftanlagen geht es schnell um Summen in mindestens fünfstelliger Höhe. Bis zur Verabschiedung des neuen Landesnaturschutzgesetzes am 24. September 2015 sollten die Ersatzzahlungen an das ...