Drogen: Geldstrafe beim Kauf geringer Menge möglich
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Die strafrechtlichen Folgen nach Michael Hartmanns Erklärung sind noch völlig offen. Über denkbare Sanktionen sprachen wir mit dem Koblenzer Oberstaatsanwalt Walter Schmengler, dem Abteilungsleiter für Betäubungsmittelstrafsachen, der allerdings keine Details des Berliner Verfahrens kennt.
Er sagt: Kauft jemand, der nicht vorbestraft ist, einige wenige Male etwa 1 bis 2 Gramm einer harten Droge, kommt er im Normalfall im schriftlichen Verfahren mit einer Geldstrafe per Strafbefehl davon, also ohne öffentliche Hauptverhandlung.
Schmengler bezeichnet Crystal Meth als „Teufelszeug“ mit hohem Abhängigkeitspotenzial.