Der Paukenschlag für Rot-Grün ertönt kurz nach 12 Uhr: Der Verfassungsgerichtshof (VGH) hat zwar eine Beschwerde gegen den Stimmzettel, der zur Wahl von mehr Frauen auffordert, aus formalen Gründen abgewiesen. Aber die Verfassungsrichter erinnern deutlich an das Verbot „amtlicher Wahlbeeinflussung“. Rot-Grün will das Gesetz deshalb jetzt selbst den Richtern noch mal per Normenkontrollklage vorlegen.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Die höchsten Richter in Koblenz schreiben dem Mainzer Gesetzgeber ins Stammbuch, dass jeder Bürger sein Wahlrecht "ohne Zwang und Beeinflussungen von außen ausüben" und auch vor Beeinflussungen geschützt werden muss. Es folgt die Nachhilfe an die rot-grünen Landtagsfraktionen, die das Gesetz durchgesetzt hatten: "Dieses Verbot setzt ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.