Von Stefan ConradtPeinlich, peinlich, was die überraschend tiefschürfende Recherche des Verwaltungsgerichts da zu Tage gefördert hat. Da kann man schwarz auf weiß nicht nur Versäumnisse der Vergangenheit nachlesen, als 1987 die große Chance, endlich Rechtssicherheit auf diesem Abschnitt der Wassergall zu schaffen, aus völlig unerklärlichen Gründen fahrlässig vertändelt wurde. Sogar Subventionsbetrug steht im Raum.
Aber es kommt noch schlimmer: Die Stadt versuchte, wortreich die Wichtigkeit der Straße für ihre künftige Entwicklung darzulegen, muss sich aber nun höchstrichterlich sagen lassen, dass noch nicht einmal ein Verkehrskonzept für die Wassergall vorliegt. „Hausaufgaben nicht gemacht, setzen, sechs“, könnte man auch sagen...
Doch auch das Gericht hat nicht nur geglänzt. Es verwundert doch sehr, dass anders als beim Eilentscheid dem Privatkläger nun nachträglich doch eine Klagebefugnis zugesprochen wird (weil er sich als Autofahrer und Nutzer der Straße in seiner Handlungsfreiheit verletzt fühlt), dies aber der Stadt plötzlich abgesprochen wird.
So gibt es am Ende eines langen Verfahrens fast nur Verlierer, auch die Anlieger dürfen nicht allzu glücklich mit einer Situation sein, in der es fast nur verärgerte Nachbarn und Mitbürger gibt. Nun sind die Verwaltungen in Idar-Oberstein und Herrstein gefordert, sich trotz vergifteter Atmosphäre wieder an einen Tisch zu setzen und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.